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Senat

Der Senat ist seit 2007 vom Hochschulrat als das höchste beschlussfassende Gremium der Universität abgelöst worden. Allerdings wird im Senat weiterhin über alle Änderungen an Studienordnungen, Berufungen etc. abschließend beraten und entschieden. Wie in der EF gilt auch hier das Majoritätsprinzip der Profs, wobei hier aber nur zwei studentische VertreterInnen (und die/der AStA-Vositzende als beratendes Mitglied) vorgesehen sind. Die Hauptarbeit wird in den Fakultäten und Ausschüssen erledigt, im Senat kommt es meist nur zu grundlegenden Debatten, unter anderem über Vorlagen des Ministeriums oder der Unileitung.

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